top of page
Einsprache gegen Umtriebsentschädigung erheben
Wenn Sie mit der ausgestellten Umtriebsentschädigung nicht einverstanden sind, können Sie hier Einsprache erheben.
Bitte schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau und laden Sie, falls vorhanden, entsprechende Belege (z. B. Parkberechtigung, Bestätigung, Fotos) hoch.
Wir prüfen Ihre Einsprache sorgfältig und melden uns anschliessend per E-Mail bei Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Angaben oder fehlende Nachweise die Bearbeitung verzögern können.
bottom of page
